Zusammenhang zwischen objektivem Befund und subjektiven Beschwerden

Körperliche Beschwerden oder Schmerzen sind der häufigste Anlaß, warum Menschen einen Arzt aufsuchen. Die subjektiv empfundenen Beschwerden werden meist als Hinweis auf eine Störung oder Erkrankung des Körpers interpretiert. An den aufgesuchten Arzt wird dann die Erwartung gestellt, durch medizinische Maßnahmen oder Medikamente eine Heilung oder zumindest Linderung herbeizuführen (vgl. Brähler & Schumacher 2001).
Trotzdem sich in vielen Fällen eine objektive Ursache der durch den Patienten geschilderten Beschwerden finden läßt, ist der Arzt doch bei einer ganzen Reihe subjektiver Beschwerden nicht in der Lage, einen objektiven körperlichen Befund nachzuweisen. Dies ist nicht im Sinne einer Unfähigkeit des Arztes zu interpretieren sondern hat die Ursache, dass viele subjektiv empfundenen Beschwerden keine körperlich nachweisbare Ursache haben.

Unser Körper reagiert auf Erkrankungen oder Verletzungen zum Teil ähnlich empfindlich wie auf emotionale, motivationale oder psychische Ursachen. Wenn uns ein Problem "Kopfschmerzen" bereitet, kann dies genauso weh tun, wie wenn wir uns den Kopf angestossen haben. Auch direkte körperliche Auswirkungen psychischer Symptome wie z.B. bei Trauer sind denkbar. Es ist nachgewiesen, dass Dauerstress schädigende Auswirkungen auf das Organsystem haben kann. Je nach individueller Konstitution des Körpers erhöht sich das potentielle Risiko beispielsweise für ein Magengeschwür oder einen Herzinfarkt.

Abgesehen von den eben beschriebenen schon körperlich eingetretenen Schädigungen treten als Warnsignale des Körpers subjektive Beschwerden auf. Die Stärke der subjektiven Beschwerden variiert sehr stark. Es ist beispielsweise möglich, daß ein Fußballspieler mit einer schweren Knieverletzung noch eine Stunde auf dem Spielfeld weiterspielt, ohne die Beschwerden zu spüren. Andererseits könnten die selbe objektive Verletzung durch einen Unfall dazu führen, dass die betroffenen Person gar nicht mehr laufen kann.
Man kann also sagen, daß subjektive Beschwerden nicht zwingend mit einem körperlichen Befund einhergehen müssen. Andersherum ist es möglich, dass bei einer körperlichen Erkrankung keinerlei subjektive Beschwerden auftreten, wie z.B. beim Bluthochdruck. Dies birgt gleichzeitig eine Gefahr in sich, da die betroffenen Personen keine Warnsignale von ihrem Körper erhalten und nicht entsprechend handeln können.

Nach Brähler & Schumacher (2001) läßt sich aus den Variablen "subjektive Beschwerden" und "objektiver körperlicher Befund" (je nachdem ob vorhanden oder nicht) folgende Klassifikation erstellen (Abb. 1):

(1) Personen mit körperlichem Befund und mit subjektiven Beschwerden
(2) Personen ohne körperlichen Befund und ohne subjektive Beschwerden
(3) Personen mit körperlichem Befund aber ohne subjektiven Beschwerden
(4) Personen ohne körperlichen Befund aber mit subjektiven Beschwerden

Abb. 1: Typologie von Personen basierend auf dem Verhältnis von objektivem Befund und subjektiven Beschwerden nach Brähler & Schumacher (2001) (modifiziert durch die Autorin).

Die Typen (1) und (2) werden hierbei als angemessenes Krankheitsverhalten angesehen, während die Typen (3) und (4) als "unangemessenes" Krankheitsverhalten im Sinne einer Nichtübereinstimmung von subjektiven und objektiven Beschwerden betrachtet werden können.