Zusammenhang zwischen objektivem Befund und subjektiven Beschwerden
 |
Körperliche
Beschwerden oder Schmerzen sind der häufigste
Anlaß, warum Menschen einen Arzt aufsuchen. Die subjektiv
empfundenen Beschwerden werden meist als Hinweis auf eine Störung
oder Erkrankung des Körpers interpretiert. An den aufgesuchten
Arzt wird dann die Erwartung gestellt, durch medizinische Maßnahmen
oder Medikamente eine Heilung oder zumindest Linderung herbeizuführen
(vgl. Brähler & Schumacher 2001).
Trotzdem sich in vielen Fällen eine objektive Ursache der durch
den Patienten geschilderten Beschwerden finden läßt,
ist der Arzt doch bei einer ganzen Reihe subjektiver Beschwerden
nicht in der Lage, einen objektiven körperlichen Befund nachzuweisen.
Dies ist nicht im Sinne einer Unfähigkeit des Arztes zu interpretieren
sondern hat die Ursache, dass viele subjektiv empfundenen Beschwerden
keine körperlich nachweisbare Ursache haben.
|
Unser
Körper reagiert auf Erkrankungen oder Verletzungen zum Teil ähnlich
empfindlich wie auf emotionale, motivationale oder psychische Ursachen.
Wenn uns ein Problem "Kopfschmerzen"
bereitet, kann dies genauso weh tun, wie wenn wir uns den Kopf angestossen
haben. Auch direkte körperliche Auswirkungen psychischer Symptome
wie z.B. bei Trauer sind denkbar. Es ist nachgewiesen, dass Dauerstress
schädigende Auswirkungen auf das Organsystem haben kann.
Je nach individueller Konstitution des Körpers erhöht sich
das potentielle Risiko beispielsweise für ein Magengeschwür
oder einen Herzinfarkt.
Abgesehen von den eben beschriebenen schon körperlich eingetretenen
Schädigungen treten als Warnsignale des Körpers subjektive
Beschwerden auf. Die Stärke der subjektiven Beschwerden variiert
sehr stark. Es ist beispielsweise möglich, daß ein Fußballspieler
mit einer schweren Knieverletzung noch eine Stunde auf dem Spielfeld
weiterspielt, ohne die Beschwerden zu spüren. Andererseits könnten
die selbe objektive Verletzung durch einen Unfall dazu führen,
dass die betroffenen Person gar nicht mehr laufen kann.
Man kann also sagen, daß subjektive Beschwerden nicht zwingend
mit einem körperlichen Befund einhergehen müssen.
Andersherum ist es möglich, dass bei einer körperlichen Erkrankung
keinerlei subjektive Beschwerden auftreten, wie z.B. beim Bluthochdruck.
Dies birgt gleichzeitig eine Gefahr in sich, da die betroffenen Personen
keine Warnsignale von ihrem Körper erhalten und nicht entsprechend
handeln können.
Nach Brähler & Schumacher (2001)
läßt sich aus den Variablen "subjektive Beschwerden"
und "objektiver körperlicher Befund" (je nachdem ob vorhanden
oder nicht) folgende Klassifikation erstellen (Abb. 1):
(1) Personen mit körperlichem Befund und mit
subjektiven Beschwerden
(2) Personen ohne körperlichen Befund und
ohne subjektive Beschwerden
(3) Personen mit körperlichem Befund aber ohne
subjektiven Beschwerden
(4) Personen ohne körperlichen
Befund aber mit subjektiven Beschwerden

Abb.
1: Typologie von Personen basierend auf dem Verhältnis von objektivem
Befund und subjektiven Beschwerden nach Brähler
& Schumacher (2001) (modifiziert durch die Autorin).
Die
Typen (1) und (2) werden hierbei als angemessenes Krankheitsverhalten
angesehen, während die Typen (3) und (4) als "unangemessenes"
Krankheitsverhalten im Sinne einer Nichtübereinstimmung von subjektiven
und objektiven Beschwerden betrachtet werden können.
|